Juristisches Perpetuum Mobile
Diese Überschrift, mit der ein Kommentar im heise-Forum betitelt ist, bringt das neueste Kunststück juristischer Entscheidungen über IT gut auf den Punkt: Einerseits müssen PCs „dicht sein“, andererseits sollen sie es nicht dürfen (Bundestrojaner).
Hintergrund ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln, nach der der Eigentümer (nicht Besitzer!?) eines Computers für den Umgang dritter mit dem Gerät haftet (Az. 28 O 364/06) und dafür Sorge zu tragen hat, dass Dritte keinen (unbefugten?) Zugriff auf den Computer haben. Dass das eventuell im Widerspruch zum „staatlichen Hacking“ steht, liegt auf der Hand, wobei man natürlich davon ausgehen kann, dass dieses „juristisch-bürokratische hin und her“ wie gewohnt erst einmal unbemerkt bleibt, bis Frau Zypries auffällt, das Herr Schäuble ein kleines Problem bekommt und dann „ein Bundesgesetz weiteres regelt“, im Klartext: Online-Hausdurchsuchungen sind kein unbefugter Zugriff.
Ob das die Kölner Richter schon berücksichtigt haben? – Es heißt, dass der Rechner gegenüber dritten geschützt sein müsse. Der erste ist der Eigentümer, der zweite die Geheimdienste?