Bundestrojaner ausgebremst
Es war für viele die Meldung des Montags: Der Bundesgerichtshof (BGH) verbietet Online-Durchsuchungen (Fahnder offline), da sie nicht zur Strafprozessordnung konform sind. Dann wird halt dieses Gesetz geändert, denkt sich der Bürger und der Politiker (Schäuble heizt Debatte um Online-Durchsuchung an) bestätigt (BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich) ihn darin. Der Hacker hingegen fragt sich immer noch, wie denn die Polizei durch sein Honeynet zum eigenen Rechner, auf dem Betriebssysteme laufen, für die es seit Jahren keine Remotelücken gibt, kommen will. Dies sind allerdings nur Nebenschauplätze der eigentlichen Diskussion, was denn zur Privatsphäre gehöre.
Mein Pressespiegel soll denn auch nur einen kleinen Überblick über die mediale Berichterstattung geben, zumal die erhältlichen Informationen alle recht ähnlich sind:
Der 3. Senat des BGH vergleicht eine Online-Durchsuchung von der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre mit dem großen Lauschangriff oder gar einer Wohraumüberwachung. Von daher mag die Schätzung des BKA-Chefs sogar stimmen, dass der Bundestrojaner nur 0,1% Bevölkerung, also 80000 Menschen, beträfe. Nur so wenig Internetkriminelle soll es in Deutschland geben? Entwickelt wird der Bundestrojaner nach Angaben des Bundesinnenministeriums von 2 Beamten und einem Büdget von 200000¤, das entspricht Stückkosten von gerade einmal 2,5¤ – professionelle Spyware ist wahrscheinlich nicht teurer.
Apropos Spyware: Während die einen (wer sonst: die Grünen) Zypries und Schäuble beim „Hacken“ erwischen, halten ihnen andere Stasimethoden, mit denen sie sich auf gleiche Ebene wie Cracker begeben vor; und letztere haben wirklich Ahnung vom Hacken. An einigen Ecken wird im Zusammenhang mit dem Problem, wie denn der Trojaner auf den Rechner eines „Verdächtigen“ käme, die Sorge geäußert, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) zukünftig keine Sicherheitstipps mehr gäbe, weil dies sonst „Behinderung von Polizeiarbeit“ wäre? Die Frankfurter Rundschau mutmaßte denn auch am Dienstag, dass der Bundestrojaner z.B. mit Hilfe einer Software zur Steuererklärung (etwa Elster Formular?) auf den Rechner kommen könnte; dies ist eine sehr interessante Idee, da in Zukunft mehr Steuererklärungen online abgegeben werden sollen.
Oder ist dies alles nur ein großer Hoax?
1 Robert (Admin) aus Baunatal/Deutschland schrieb am 08.02.2007:
Wolfgang Schäuble erklärt heute im taz-Interview, was er von Privatsphäre hält, nämlich gar nichts:
„Und weil heute Weihnachten ist“: Angeblich sei aktuell nicht geplant, die biometrischen Daten auf Reisepässen und demnächst Personalausweisen zu Fahndungszwecken zu nutzen. Haltbarkeit seiner eigenen Aussage laut Schäuble:
Um mit Titanic zu fragen: Darf so etwas Innenminister sein?
2 Die Firma aus Bayern schrieb am 22.02.2007:
Wolfgang Schäuble geht da wirklich zu weit.
Persönlich frage ich mich ob sein Gedankengut eigentlich verfassungskonform ist?
Ich halte zwar auch nicht sehr viel von den Gründern unserer Republik aber zumimndest das was in worte gefasst wurde ist für mich mit personen wie Herrn Schäuble eigentlich nicht mehr vereinbar.
Die frage die sich stellt, es geht ja mittlerweilen sehr vielen menschen eindeutoeg zu weit was da passiehrt, was der Bürger eigentlich gegen solche Angriffe auf unsere Grundwerte machen kann.
3 Die Firma aus Bayern schrieb am 22.02.2007:
Und noch eines hinten dran, wenn unpassend bitte löschen.
Ich habe mir gestern die Aschermitwochs Rede von Herrn Stoiber angehört.
Er wetterte gegen die Entlassung von Brigitte Mohnhaupt mit folgende (von mir jetzt verkürzt aber sinn gemäß richtig) Argumente.
„So lange nicht alles restlos aufgeklärt wurde von dem wir vermuten das RAF angehörige dahinter stecken oder verwickelt sind so lange darf diese Frau nicht aus dem Gefängnis frei kommen.“
Mal ganz egal was man von der Sache hält. Ich frage mich da willkürlich ob der Junge eigentlich mal die deutsche Verfassung zur Kenntnis genommen hat. Oder ob man an Bayerischen Schulen nur die Bayern Verfassung lehrt?
4 Robert (Admin) aus Baunatal/Deutschland schrieb am 23.02.2007:
Der Hammer ist ja meiner Meinung nach, dass diese offenen Verstöße gegen die Verfassung mit dem Vorgehen gegen Verfassungsfeinde legitimiert werden.
Und was Herrn Stoiber und viele andere Konservative anbetrifft: Sie werden den 68ern die liberale Gesellschaft wohl nie verzeihen. Ganz abgesehen davon, dass Deutschland immer noch ein Rechtsstaat ist und lediglich Frau Mohnhaupts Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Schlusssatz: Bundesrecht bricht Landesrecht.