Online-Durchsuchungen: Anfrage an Dr. Wiefelspütz (SPD)
Im Zusammenhang mit der Frage nach der rechtlichen Legitimität von Online-Durchsuchungen auf privaten Computern, Stichwort Bundestrojaner, habe ich per abgeordnetenwatch eine Anfrage an Dr. Dieter Wiefelspütz von der SPD gestellt, die er nun beantwortet hat:
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
mit großer Verwunderung musste ich bei heise online lesen, dass sie den Vorschlag von Innenminister Schäuble unterstützen, dass Computer zukünftig "online", d.h. über das Internet durchsucht werden können sollten. Neben den rechtlichen Problemen, die sie lapidar mit den Fragen "was denn da eigentlich so privat ist" und "was das Schlafzimmer im Internet" sei, zurückweisen, stellt sich außerdem das Problem, wie denn die in den Medien "Bundestrojaner" genannte Software aussehen soll. Vom technischen Standpunkt her ist diese Idee totaler Unfug, angesichts einer Vielzahl von Betriebssystemen, dem verbreiteten Einsatz von Firewalls und steigender Sicherheitssensibilisierung der Bürger. Daran hat auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einen großen Anteil. Sollen wir Bürger demnächst auf die Sicherheit unser Computer verzichten, damit der Staat bequem ermitteln kann und das organisierte Verbrechen in Deutschlands Computern ein gefundenes Fressen findet?
Um noch einmal auf ihre Sichtweise von Privatsphäre zurückzukommen: Ich interpretiere ihre oben zitierten Aussagen so, dass sie private Computer als nicht zur Privatsphäre eines Menschen gehörend ansehen. Tatsächlich befinden sich allerdings nicht nur auf privaten Computern, die teilweise sogar in Schlafzimmern stehen, private Daten, sondern sogar auf geschäftlich genutzten Rechnern. Insofern nach der Privatsphäre zu fragen halte ich schon für sehr zynisch.
Quellen: heise online: Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen
Da der genannte Artikel nur Teilsätze von ihnen wiedergibt bin ich natürlich daran interessiert, wie ihre tatsächliche Sicht der Dinge aussieht und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Antwort Dr. Wiefelspütz:
Sehr geehrter Herr Bienert,
ich begrüße die Entscheidung des BGH zur online-Durchsuchung sehr. Sie entspricht meiner Rechtsauffassung, die ich vor wenigen Wochen im Bundestag unmißverständlich zum Ausdruck gebracht habe. Für eine online-Durchsuchung existiert gegenwärtig keine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage. Ich bin aber entschieden dafür, daß eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage durch Gesetz geschaffen werden sollte.
Eine online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff. Deshalb müssen sehr strenge gesetzliche Sicherungen in ein entsprechendes Gesetz eingebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
Fazit
Im Zusammenhang betrachtet lässt sich feststellen, dass Herr Wiefelspütz' eigentliche Aussage im heise-Artikel nicht so zur Sprache kommt. Schade finde ich es allerdings, dass er nur grob auf die von mir geäußerten Punkte eingeht. Trotzdem lässt sich festhalten, dass er Online-Durchsuchungen – wie auch immer die aussehen mögen – befürwortet.
Was mich allerdings in diesem Zusammenhang immer noch verwundert: Bislang hat noch kein Politiker etwas über die technische Realisierung des Bundestrojaners gesagt, vor allem über die Probleme einer solchen Spyware. Unkenntnis, Joker in der Hinterhand, lange genug die Augen schließen, damit es keiner sieht?