Eingestellt am 19. März 2008 um 21:37 Uhr » Netz-Notizen Sicherheit Kommentar Gesellschaft Medien und Informationen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über den Eilantrag zur Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung entschieden: Die laxe Weitergabe der erhobenen Daten ist nicht erlaubt, das Speichern über einen langen Zeitraum auf Vorrat allerdings schon. Der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebten einstweilige Anordnung hat das Gericht dabei nicht entsprochen. Meiner Ansicht nach kippelt das Gesetz nur, es wurde aber definitiv (noch) nicht gekippt!
weiterlesen | kommentieren
<— Vorherige Seite | Nächste Seite —>