Eingestellt am 16. August 2007 um 09:51 Uhr » Sicherheit Kommentar Gesellschaft
Dass der Rollerverleih, bei dem ich arbeite, auch von leicht zweifelhaften Gestalten in Anspruch genommen wird, war bereits kurz nach der Eröffnung, spätestens jedoch mit Beginn der Sommerferien klar. Und auch obwohl die meisten Kunden den Mietvertrag unterschreiben, ohne vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen zu haben, gab es bislang keine großen Probleme. Vorgestern gab es allerdings einen krassen Verstoß gegen die AGB.
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Eingestellt am 10. August 2007 um 20:15 Uhr » Gesellschaft Kommentar
Der eine hat es, der andere nicht: Während sich Bezieher des Arbeitslosengeldes 2 über "großzügige 2 Euro mehr freuen" dürfen, gibt es auf der anderen Seite Sponsoring für Bundesministerien.
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