Hessen: Wahlhelfer gesucht
Für die Landtagswahl 2008 werden in einigen hessischen Gemeinden noch dringend Wahlhelfer gesucht. Die Freiwilligen werden angemessen entlohnt und können darüber hinaus Zeuge eines vielleicht historischen Ereignisses werden. Damit meine ich allerdings nicht die Abwahl der hessischen CDU unter Roland Koch – der Mann hat nichts (positiv) Erwähnenswertes hervorgebracht – sondern den Einsatz von Wahlcomputern statt der bewährten Wahlzettel. In den folgenden acht Gemeinden ist der Einsatz dieser Maschinen vorgesehen, wobei Bürgerrechtler (das schließt den CCC mit ein) erhebliche Zweifel an der fehler- und manipulationsfreien Funktion dieser Geräte haben:
- Niedernhausen
- Obertshausen
- Langen
- Bad Soden a.T.
- Lampertheim
- Alsbach-Hänlein
- Eppertshausen
- Niestetal
Doch bevor der Ernstfall eintritt, gilt es eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs über eine einstweilige Verfügung abzuwarten. Die Wahlhelfer werden nun für den Ernstfalls gesucht, der Staatsgerichtshof also den Einsatz der Computer zulässt. Wie man der Wahl dann helfen kann, hat netzpolitik.org unter dem Motto Der trendy Geek-Sport in Hessen zusammengefasst.
1 Sebastian aus Kassel schrieb am 20.01.2008:
Gibt es bereits eine Entscheidung über den Einsatz der Wahlcomputer?
2 Robert (Admin) aus Baunatal/Deutschland schrieb am 20.01.2008:
Leider hat der Staatsgerichtshof noch nicht entschieden. Das interessante bei computergestützten Wahlen ist, dass es keine Belege gibt, mit denen sich die Wahl Verifizieren lässt. Insofern sollten aus demokratischer Sicht Einsprüche eine reale Erfolgschance haben.
3 Sebastian aus Kassel schrieb am 21.01.2008:
Das schlimme ist, dass es die Dinger in Niestal auch gibt. Nachher sind die Stimmen meiner Freundin und deren Eltern umsonst :( und genau die drei fehlen dann um Koch zu stürzen.
4 Olli aus Griesheim schrieb am 21.01.2008:
Für mich sind die Wahlcomputer ähnlich unsicher wie eine Urnenwahl bei dieser Größe. Wie will man das denn als Normalbürger nachvollziehen?
5 Robert (Admin) aus Baunatal/Deutschland schrieb am 21.01.2008:
Ich würde im Zweifelsfalle einfach Einspruch gegen die Wahl einlegen, dann soll die Wahlleitung erst einmal das Gegenteil beweisen, also dass die Wahl korrekt verlaufen ist. Bei der Urnenwahl, wie Olli sie anspricht, ist dies durch Nachzählen jederzeit gegeben. Außerdem kann hierbei jeder Bürger der Stimmauszählung beiwohnen und sich davon überzeugen, ob sie ordnungsgemäß oder nicht durchgeführt wird. OK, ein Aspekt stimmt schon: Ein Bürger kann die Stimmauszählung nur in einem Wahllokal überprüfen und bei einer Landtagswahl dürfte es einige Tausend Wahllokale geben.