Licht ist doch ein Teilchen!
… zumindest in Indien: Dort sollen ISPs (Internet Service Provider), die Daten per Glasfaser verbreiten, Mehrwertsteuer auf Licht zahlen, da sie dem Kunden „Licht-Energie“ verkaufen. Legt man dem weiterhin zu Grunde, dass eine elektromagnetische Welle keine Ware ist, folgt daraus, dass Licht ein Teilchen sein muss, eine Ware, wie The Hindu berichtet:
"Whoever sells light energy is liable to pay VAT as it comes under the category of goods, and hence its sale constitutes taxable turnover attracting VAT at 12.5 per cent," [Mr. Chitaguppi] said.
Der genannte Mr. Chitaguppi ist Mitarbeiter des indischen Commercial Tax Department, welches für die Besteuerung zumindest von Waren und Dienstleistungen zuständig ist.
Licht soll also tatsächlich eine Ware sein. Weiter unten im Artikel wird erklärt, wieso das so sei:
The characteristics of the light energy constitute a moveable property, which has to be categorised as `goods' as per the norms laid down by the Supreme Court. "In the process of data transmission, other than light energy, no other elements are involved and the customers are paying for the same. This proves that light energy constitutes goods, which is liable for levy of tax.
Der letzte Satz ist etwas kompliziert formuliert, ich lese ihn so, dass Datenübertragung per Kupferkabel auch besteuert wird (?). Naja, das wäre logisch, immerhin werden da Elektronen und damit elektrische Energie zum Kunden „geliefert“. Eine Steuerfreiheit wäre auch alles Andere als konsequent.
Interessanterweise beschäftigt dieser Fall, ein ISP hatte geklagt, momentan die höheren Gerichte, wobei laut The Hindu eine weitere Anhörung in den nächsten Tagen geplant ist. Ich denke, dass nicht nur die indischen ISPs dieser Fall interessieren dürfte, sondern auch die Physiker.
Doch trotz des wissenschaftlich (außer anscheinend in Indien) anerkannten Welle-Teilchen-Dualismus, wird dieser durch den Fall wiederholt bestätigt: Ob man Teilchen oder Welle misst, hängt auch davon ab, wo man sein Experiment durchführt ;-)