Roberts Kolumne

Roberts Kolumne ist eine Kolumne im klassischen Sinne, mit der Möglichkeit, „Leserbriefe“ zu hinterlassen: Definitiv subjektiv, sanft satirisch und gerne auch mal populistisch.

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Zu den Waffen!?

Eingestellt am 19. Januar 2007 um 19:50 Uhr » Netz-Notizen Sicherheit Kommentar Gesellschaft

Während die einen damit die Waffen im so genannten „Kampf gegen den Terror“, also Überwachung, meinen, meinen die anderen den Kampf gegen den Überwachungsstaat. Diese Kolumne soll die aktuellen politischen Weichenstellungen in Richtung „Stasi 2.0“ sowie die Reaktionen darauf zusammenfassen. Fazit bisher: Gruselig.

Der Stein des Anstoßes

Die gerade zu Ende gehende Woche war innenpolitisch vom Telemediengesetz geprägt. Mit diesem Gesetz, welches im Kern die Unterschiede zwischen Telediensten und Mediendiensten nivellieren soll, hat die Regierung (zu) weit reichende Befugnisse von Strafverfolgungsbehörden auf „Telemediendienste“ ermöglicht: Ab dem 1. März 2007 müssen Dienstbetreiber diesen Behörden ohne richterliche Anordnung Bestandsdaten (Name, Email, IP, …) zur – auch vorbeugenden (!) – Strafverfolgung übergeben. Ähnlichkeiten mit dem „Precrime“ im Film »Minority Report« sind wahrscheinlich noch nicht einmal zufälliger Natur. Dass die Industrie gegen die wiederholte Abstempelung zum „Hilfssheriff“ protestiert ist mehr als verständlich, doch man darf auch nicht den generellen Flurschaden in der deutschen Internetdiskussionskultur übersehen, den diese Regelung anrichtet: Wenn Ermittlungsbehörden vorbeugend Bestandsdaten von Dienstanbietern, also Foren- und Webseitenbetreibern haben wollen, welcher Bürger traut sich denn dann noch zu heiklen Themen Stellung zu beziehen, muss er doch damit rechnen, dass er automatisch verdächtigt wird. Protestseiten, beispielsweise von Studenten, könnten dann gleich einpacken. Dehnt man dies auf den Journalismus mit Hilfe des Internets aus ergibt sich damit unweigerlich ein massiver Eingriff in Grundrechte, vor allem der Meinungs- und Pressefreiheit.

Interessant ist weiterhin, dass das Gesetz „Precrime“ auch für die „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ vorsieht. Wenn damit die Inhalteanbieter nicht auf die gleiche Stufe mit Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten gehoben werden …

Der Anstoß

Die Reaktionen der heise-Forenbevölkerung sind überwiegend klare Ablehnung des Gesetzes, wobei der Grad der Ablehnung und Empörung zwischen eher sachlich vorgetragen bis radiakal. Während die einen noch von „DDR 2.0“ sprechen, planen andere bereits die Wiederauferstehung wahlweise der APO oder gar der RAF im 4. Reich. Neben der Diskussion über die Verfassungsfeindichkeit des Teledienstegesetzes wird auffallend häufig auf Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes verwiesen:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dass man sich dieses Artikels erinnert zeugt davon, dass einige Zeitgenossen keinen anderen Ausweg mehr als den wie auch immer gearteten Widerstand gegen die gesetzgebenden Organe.

Dies bedeutet immer eine latente Gefahr, zeigt aber andererseits auch, wie Gesetze gegen das Volk gemacht werden. Anders lässt sich nicht ausdrücken, dass Bedenken einfach weggewischt werden und Ohnmacht erzeugt wird, wobei doch klar sein dürfte, dass Ohnmacht sehr gefählich sein kann. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, halte allerdings die momentane Lage in Deutschland beiderseits (Politik vs. Bevölkerung) für bedenklich. Es wäre interessant zu wissen, wie groß der Anteil an Menschen am „Brain Drain“ ist, die auf Grund politischer, juristischer und gesellschaftlicher Entwicklungen Deutschland den Rücken kehren.

Abschließend

Man mag angesichts der doch recht krassen Antworten auf das Gesetz und die massive Ausweitung des Überwachungsstaates geteilter Meinung sein, allerdings stellt sich die Frage, wie man Öffentlichkeit herstellen kann und wann aus drastischen Phrasen Taten werden. Das aktuelle politische Klima ist größtenteils demokratisch und ich kann nachvollziehen, wenn Bevölkerungsgruppen auf „unkonventionellem Weg“ Partizipation einfordern. Wohl wird mir dabei trotzdem nicht.

Passenderweise wird in dieser Zeit die Weltuntergangsuhr zwei Minuten vorgestellt, von sieben vor zwölf auf fünf vor zwölf.


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