Kassel: Heißes Pflaster
Dass der Rollerverleih, bei dem ich arbeite, auch von leicht zweifelhaften Gestalten in Anspruch genommen wird, war bereits kurz nach der Eröffnung, spätestens jedoch mit Beginn der Sommerferien klar. Und auch obwohl die meisten Kunden den Mietvertrag unterschreiben, ohne vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen zu haben, gab es bislang keine großen Probleme. Vorgestern gab es allerdings einen krassen Verstoß gegen die AGB und zwar gegen die Klausel, dass „Die Roller [...] nicht zur Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten verwendet werden“ dürfen. Das ist insofern bemerkenswert, als dass die Täter nicht nur von einem Zeugen fotografiert worden sind, sondern die Elektroroller auch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h aufweisen. Neben der mangelnden Eignung als Fluchtfahrzeug kommt allerdings noch dazu, dass von jedem Kunden Personalausweis bzw. Pass und Führerschein kopiert werden.
Naja, wer mit 17 bereits wegen rund 100 Eigentumsdelikten polizeibekannt ist, dem kann durchaus die nötige Cleverness fehlen die Dummheit seiner Taten einzusehen. Schade ist allerdings, dass die lokale Presse noch nicht darüber berichtet hat.