inkonsequente Content-M.A.F.I.A.
Natürlich ist es Schwachsinn, dass die mit der Vorratsdatenspeicherung aufgehäuften Datenberge der Content-M.A.F.I.A. (Music And Film Industry Association) zur Verfügung gestellt werden. Das hindert den Bundesrat allerdings nicht daran, es trotzdem zu empfehlen. Die Begründung dafür muss man sich allerdings auf der Zunge zergehen lassen und einfach einmal an diverse Werbekampagnen zurückdenken:
Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat den Länderchefs empfohlen, im Rahmen der morgigen Plenarsitzung auf die Verankerung von Zugriffsrechten auf die Verbindungsdaten für die Rechteinhaber im Rahmen der weiteren Beratung des Regierungsentwurfs für das umstrittene Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums zu pochen. Andernfalls würde der besonders umkämpfte Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, der mit dem Gesetz geschaffen werden soll, "leer laufen".
Kurze Verschnaufpause: Der Auskunftsanspruch würde leer laufen, weil „nur herkömmliche Kriminalität“ verfolgt werden könnte? Wie viele WM-Karten muss man eigentlich „aus Versehen geschenkt bekommen“ (BTW: das ist keine Bestechung!), um solche Schlüsse zu ziehen? Aber weiter:
Die Rechteinhaber würden andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten weiterhin gegen ihren Willen gezwungen, "stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten".
Aha, die Content-M.A.F.I.A. mag es also auch nicht, gegen potenzielle Verletzer von Urheberrechten Strafverfahren einzuleiten. Deshalb sind Raubkopierer ja auch Verbrecher, wie es in der Werbung der Content-M.A.F.I.A. heißt.
Was soll daran auch widersprüchlich sein, Herr Wiefelspütz widerspricht sich ja auch nicht.