Zum Glück das ältere Modell gekauft
Bei Digitalkameras bewahrheitet es sich doch des Öfteren, dass die älteren Modelle die besseren sind. Seien es das Bildrauschen der Megapixelei oder überraschende Klauseln im Handbuch. Die Geschichte der Bewegtbild-Aufnahme (Filme) hat allerdings durchaus das Zeug zu einem Skandal. Durch einen Artikel von Fefe bin ich darauf gestoßen, dass etliche aktuelle Digitalkameras nur für private, nicht kommerzielle Nutzung
filmen dürften. Das steht allerdings weder auf dem Karton noch klärt einen der Verkäufer im Geschäft darauf auf. Stattdessen wird der Hobbyfilmer z.B. bei der Panasonic »Lumix« DMC-TZ7 erst im Handbuch auf der mitgelieferten CD-ROM seiner Rechte belehrt:
Für Benutzer des Modells DMC-TZ7
Dieses Produkt ist unter der AVC Patent Portfolio Lizenz für die private, nichtgewerbliche Nutzung durch einen Verbraucher lizensiert, um (i) Videomaterial gema?ß AVC Norm („AVC Video“) zu codieren und/oder (ii) AVC Video zu decodieren, das vom Verbraucher im Zuge einer privaten, nichtgewerblichen Tätigkeit codiert und/oder von einem zur Lieferung von AVC Video lizensierten Videoanbieter erhalten wurde. Für eine Nutzung zu irgendwelchen anderen Zwecken wird keine Lizenz erteilt oder implizit gewährt. Weitere Informationen hierzu sind von MPEG LA, LLC erhältlich.
Siehe http://www.mpegla.com.
Für mich als juristischen Laie käme diese Klausel überraschend, weshalb es an der Zeit ist, dies mal juristisch und im Sinne der Verbraucher klären zu lassen. Bis dahin kann ich die TZ6 empfehlen, die angeblich (mir fehlt der Vergleich) bessere Fotos schießt und Filme als lizenzfreies Motion JPEG speichert.
P.S.: Kennt jemand eine Software, um das leidige Bildrauschen zu korrigieren? Mein Ansatz wäre das Mitteln über Serienbilder, aber ich habe gerade weder Zeit noch Lust, dafür ein Programm zu hacken.