Roberts Kolumne

Roberts Kolumne ist eine Kolumne im klassischen Sinne, mit der Möglichkeit, „Leserbriefe“ zu hinterlassen: Definitiv subjektiv, sanft satirisch und gerne auch mal populistisch.

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Das Privacy-Paradox

Eingestellt am 17. März 2012 um 11:21 Uhr » Netz-Notizen Kommentar Gesellschaft Medien und Informationen Fotos

Im Umgang der Öffentlichkeit mit der „schönen neuen digitalen Welt“ ist ein paradoxer Gewöhnungseffekt zu beobachten: Gab es um die Zwangsregistrierung von Windows XP noch Diskussionen über das „Ausspionieren des Computers durch die Datenkrake Microsoft“, werden heutzutage persönliche Daten auf fremden Server im Internet gespeichert. Stand das „soziale Netz“ StudiVZ noch im Kreuzfeuer von Datenschützern und Nutzern, braucht Facebook wohl keinen nennenswerten Protest zu fürchten. Und während eine Verfassungsklage gegen die staatliche Vorratsdatenspeicherung große Unterstützung erfährt, sammelt Google fleißig Nutzerdaten und werden wie selbstverständlich Smartphones mit GPS-Tracking verwendet. Fazit: Ein „Ende der Privatsphäre“ ist unverantwortlich und gefährlich.

Kasseler Löwenburg bei Nacht

„Mein Computer gehört …“ ja wem eigentlich?

Bis zur Markteinführung von Microsofts Windows XP haben wohl die meisten Computernutzer diese Frage eindeutig mit, „Mir, ja klar!“, beantwortet. Doch mit der Zwangsregistrierung bzw. -aktivierung des Betriebssystems tauchte die Befürchtung auf, der Konzern könnte bei der Aktivierung oder späteren, automatischen Systemaktualisierungen die Rechner seiner Kunden „ausspionieren“. In der Folge deaktivierten viele Nutzer Windows Update komplett und versuchten, mit teils obskuren Programmen gegen die „Spionage“ oder das „Nach-Hause-Telefonieren“ an zu kämpfen. Denn „meine Daten gehören mir!“

Gute zehn Jahre später rühren IT-Firmen kräftig die Werbetrommel für die Datenspeicherung „in der Cloud“. Damit ist gemeint, dass Daten nicht mehr primär auf einem lokalen Computer gespeichert werden, sondern auf einem Server im Internet, auf den von mehreren Endgeräten aus zugegriffen werden kann. Nur dürfte dieser Datenspeicher im Netz in den wenigsten Fällen unter der Kontrolle der Nutzer sein. Vielmehr werden die meisten Server von Unternehmen betrieben, die auf Grund ihres Firmensitzes nicht unbedingt an den strengen deutschen Datenschutz gebunden sind, sondern an Recht und Ordnung anderer Staaten. Neben der Frage, was mit den Daten bei Verlust des Passworts oder Insolvenz des Serverbetreibers passiert, kann auch der fremde Zugriff auf die persönlichen Daten problematisch sein. Zu US-amerikanischen Clouds haben z. B. dortige Ermittlungsbehörden und Geheimdienste Zugang.

Karl-Branner-Brücke in Kassel bei Nacht

Mit der Verbreitung geschlossener Computerplattformen wie Smartphones und Tablet-PCs, bspw. als Endgeräte zum Cloudzugriff, muss die oben aufgeworfene Frage nach dem Besitz des eigenen Computers meist negativ beantwortet werden. Obwohl man durch den Kauf des Geräts rein formal Eigentümer dessen wird, bestimmen die Hersteller der dort laufenden Betriebssysteme die Verwendung des Geräts. Die gewünschte oder benötigte Anwendung kann irgendwann vielleicht nicht mehr ausgeführt werden, der Hersteller stellt die Pflege der Plattform ein – Fälle, die deutlich machen, dass moderne Hardware häufig praktisch nur geleast wird, mit einer einmaligen Rate zu Beginn.

Evolution „sozialer Netze im Internet“

Das eigene, persönliche, private soziale Netz, Verwandtschafts-, Freundschafts- und sonstige Beziehungen war jahrzehntelang reine Privatsache, die in der Privatsphäre stattfand. Wer käme schon auf die Idee, seinen kompletten Stammbaum zuzüglich den seiner Freunde und Bekannten auf dem Markt- bzw. Dorfplatz in aller Öffentlichkeit kund zu tun? Mit dem Aufkommen so genannter „sozialer Netze im Internet“ ist die Privatsphäre plötzlich nicht mehr privat, sondern äußerst öffentlich. Selbst wenn man die Öffentlichkeit einschränken kann, so ist doch wenigstens der Plattformbetreiber im Bilde – und je nach nationaler Sicherheitslage auch Sicherheitsbehörden und Geheimdienste – bzw. je nach der Sicherheit der Internetplattform möglicherweise auch Hacker. Die Informationen über das soziale Netz einer Person sind hier mit nur wenigen Mausklicks verfügbar, während es im echten Leben aufwändiger Observation bedürfte.

U-Bahnstation St.-Quirin-Platz in München bei Dunkelheit

Ersteres scheint für die meisten Nutzer solcher so genannter „sozialer Netze im Internet“ kein (großes) Problem zu sein, während letztes auf massiven Protest stieße. Aber auch hier war der Weg zum gläsernen Menschen holprig. Die deutsche Plattform StudiVZ stand in der Anfangszeit noch heftig im Kreuzfeuer von Datenschützern und besorgten Nutzern. Mit dem Verkauf an einen Medienkonzern und der Gründung eines Ablegers für Schüler scheint in die Privatsphäre der Nutzer schon eher im Einklang mit dem deutschen Datenschutz eingegriffen zu werden.

Im Gegensatz zum nun schon fast allgegenwärtigen „sozialen Netz“ Facebook ist StudiVZ allerdings auch eher eine abgeschlossene Plattform, die nicht groß ins sonstige WWW-Geschehen eingreift, z. B. mit „Gefällt-Mir-Knöpfen“. Zudem werden dort Daten und Benutzerprofile wohl tatsächlich gelöscht, während Facebook prinzipiell alle Daten aufhebt und ggf. lediglich „deaktiviert“. Im Gegensatz zu StudiVZ ist das „Kreuzfeuer“ auf Facebook allerdings eher ein „Feuerchen“. Doch was ist der Grund dafür? Ist es einfach nur die Gewöhnung an das Bezahlen mit seiner Persönlichkeit? Ich weiß es nicht.

Private Vorratsdatenspeicherung

Was war der Protest groß, als die staatlichen Sicherheitsbehörden im so genannten „Kampf gegen den Terror“ von den Telekommunikationsbetreibern die Speicherung der Verbindungsdaten auf Vorrat forderten. Damit wäre es nicht nur möglich, über einen längeren Zeitraum zu rekonstruieren, mit wem man kommuniziert hat, sondern auch von welchem Ort aus. Damit ergäbe sich nicht nur ein recht genaues Abbild des sozialen Netzes einer Person, sondern auch seines Bewegungsprofils. Das ganze wäre also eine Art unfreiwilliger Observation aus der Ferne mittels Mobiltelefon. Diesem gravierenden staatlichen Eingriff in die Privatsphäre hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht eine Absage erteilt.

Doch wie viele derjenigen, die gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt haben, lassen sich nun ganz freiwillig aus der Ferne observieren – mittels ihrer Smartphones? Die meisten dieser kleinen Computertelefone haben GPS-Empfänger zur sehr genauen Positionsbestimmung für so genannte „ortsbasierte Dienste“ (engl. location-based services). Dabei werden die GPS-Daten von Programmen auf den Telefonen ausgewertet und teilweise an Unternehmen übermittelt. Mit diesem GPS-Track wird allerdings keine Wanderkarte erstellt, sondern ein Bewegungsprofil für die Unternehmen. Und vor kurzem kam heraus, dass so manch kostenloses Programm fürs Smartphone ungefragt das komplette im Telefon gespeicherte Adressbuch an den Programmhersteller übermittelt. Für einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsbehörden also eine „App“ unters Volk bzw. auf die Smartphones bringen.

Ende der Vertraulichkeit

Der unkritische (medieninkompetente) Umgang mit diesen neuen Techniken kann sehr schnell das Ende der Vertraulichkeit zwischen Menschen bedeuten. Im privaten Umfeld kann wohl jeder die Folgen selbst einschätzen und überblicken und sein „Risiko“ dem entsprechend kalkulieren. Es gibt allerdings (noch) Bereiche des Lebens, denen der Staat eine besondere Vertraulichkeit zubilligt, wie etwa zwischen Patient und Arzt (ärztliche Schweigepflicht), Klient und Anwalt (anwaltliche Schweigepflicht), Beichtendem und Geistlichen (Beichtgeheimnis) oder auch zwischen Informanten und Journalisten im Rahmen der Pressefreiheit. Während diese Bereiche von Bürgerrechtlern und Verfassungsrichtern verteidigt werden, besteht die Gefahr, den Schutz von bürgerlicher Seite durch Unkenntnis oder Leichtsinnigkeit zu unterlaufen. Einige mögliche Wege dafür sind oben aufgezeigt.

Uni-Campus Holländischer Platz im Frühlingslicht

Was sind diese Geheimnisse wert, wenn sie auch gleichzeitig in den Datenbanken fremder Unternehmen lagern? Wie kann auf das Geheimnis vertraut werden, wenn die Gefahr der unbefugten Kenntnisnahme besteht? Wer will dann die Verantwortung übernehmen, wenn es über die Gesundheit, das Leben oder die Lebenswelt eines anderen Menschen geht, der sich einem anvertraut hat? Ein Ende der Privatsphäre ist unverantwortlich und gefährlich! Wer die Privatsphäre aufgibt, gibt ein Teil seiner Selbstbestimmtheit und Freiheit auf. Das ist dann eine selbst verschuldete Unmündigkeit.


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