Sonntag, 13. November 2005 - 15:31:33
Im Internet muss man sich nicht nur sehr vorsichtig bewegen, um die vielen möglichen juristischen Fallstricke zu umgehen, sondern auch mit anscheinend steigender Bekanntheit auf diverse Kuriositäten, „Rüpeleien“ oder Einschüchterungsversuche durch Besucher angemessen reagieren. Basierend auf meinem letzten Newseintrag und der von mir im Selfhtml-Forum angestoßenen Diskussion hat sich in meinem Gästebuch ein gewisser Herr Cannen verewigt, der mir verbietet, weiterhin negative Stimmung gegen Sony BMG zu machen, anderweitig hätte ich mit gerichtlichen (nicht rechtlichen/juristischen) Folgen zu rechnen. Kurioserweise hat dieser Herr
Gleichgültig, wer oder was dahinter steckt, sollte es sich um einen Scherz handeln, besten Dank, selten so gelacht, ansonsten denke ich, dass sich diese Angelegenheit ohne großen (juristischen) Aufwand klären lässt, der o.g. Newseintrag betont klar nur meine eigene, persönliche Meinung die durch Artikel 5 des Grundgesetzes abgedeckt sein sollte. Ob der Leitsatz Kritik an ihren Leistungen müssen Gewerbetreibende grds. hinnehmen in diesem Falle anwendbar ist, vermag ich nicht einwandfrei zu sagen, aber tendenziell wohl eher schon.