Quellenverzeichnis
Grundgesetz:
- Artikel 20
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zubeseitigen,haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
- Artikel 54
- Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
- Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
- Abschnitt V
"Der Bundespräsident"
- In Abschnitt V des Grundgesetzes werden die Rechte und Kompetenzen des höchsten politischen Amtes, des Bundespräsidenten, geregelt. Abschnitt V umfasst die Artikel 54 bis 61.
- Abschnitt VI
"Die Bundesregierung"
- Der VI. Abschnitt des Grundgesetzes regelt die Kompetenzen, Rechte und Aufgaben der Bundesregierung sowie deren Zusammensetzung. Der Abschnitt VI besteht aus den Artikeln 62 bis 69.
Die Grafik von Abschnitt 1 (Begriffsklärung) ist von mir persönlich angefertigt worden und stellt mein Verständnis der Hierarchie einer konst. Monarchie dar. Diese Vorstellung beruht auf Texten aus
- "Geschichtsbuch Oberstufe", Band 1, Cornelsen Verlag, Berlin,
- "DUDEN Schülerlexikon"
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