Promille auf Vorrat
Es gibt neues von der Vorratsdatenspeicherung: Schlappe 34.451 Beschwerdeführer unterstützen „Die größte Verfassungsklage aller Zeiten“, gegen ein Gesetz, dessen „durchschlagender Erfolg“ wohl auch vom BKA angezweifelt wird: Betrachtet man die bei heise zitierten Quellen, so ergibt sich eine um 0,02 bis 0,1‰ gesteigerte Aufklärungsquote auf Grund der Vorratsdatenspeicherung. Also wenn das mal keinen gravierenden Grundrechtseingriff bei allen Bürgern rechtfertigt! Ob da allerdings auch schon die „übermäßigen Zugriffe auf Telekommunikations- oder Standortdaten“ mit berücksichtigt sind?
Dann bleiben wir doch lieber fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, auch wenn wir dafür das oberste deutsche Gericht (BVG) anrufen müssen, um „unsere Volksvertreter“ auf den festen Boden zurückzubringen. Das Urteil des BVG über die Kennzeichen(nicht)erfassung lässt doch begründete Hoffnung zu, dass auch die Totalprotokollierung des gesamten Lebens an der Hürde der Verfassungskonformität scheitert. Den Grundstein dazu hat unter anderem Die größte Verfassungsklage aller Zeiten gelegt, die nun am 29. Februar komplett eingereicht worden ist. Die 34.451 Anträge zu bearbeiten hat den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach eigenen Angaben 3.465 Arbeitsstunden
gekostet. Da die Klage „eilt“, d.h. das Gesetz soll bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts ausgesetzt werden, werden wir nach Aussage des bevollmächtigten Anwalts schon demnächst Genaueres wissen.
1 Roberts Kolumne aus aus dem Internet schrieb am 19.03.2008:
Vorratsdatenspeicherung kippelt: